Rechtliches | ||||
Aus der Rechtsprechung zur Geltendmachung von Detektivkosten (§ 91 ZPO) Detektivkosten sind als Prozeßkosten erstattungsfähig, wenn sie Das kann auch der Fall sein, wenn der Detektiv von der wegen LG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.1989 (7 0 449/86) Entscheidung zum Einsatz verdeckter Viedeotechnik Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist zulässig, wenn Warenverlust BAG 5AZR 116/86
Entscheidungen zur Einschaltung eines Detektivs: Ja, wenn nicht nur Mutmaßung, sondern bestimmter Verdacht besteht OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.08.1978 - 1W Ja, wenn vernünftige Partei i. d. Situation Detektei beauftragt OLG Celle, Beschl. v. 15.01.1976 - 8W 15/76 Ja, zur Schaffung von Klagegrundlagen, wenn bereits entsprechender
Ja, wenn bei objektiver Betrachtung z. Zt. der Auftragserteilung |
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